Ghostery - oder die Suche nach den Datenjägern

Geisterjäger sind spätestens seit dem 25. Mai 2018 mit der DSG VO Datenschutzgrundverordnung wieder attraktiv geworden. Denn Tools auf der eigenen Website, die - vielleicht sogar bisher unbemerkt - personenbezogene Daten einsammeln, müssen sichtbar gemacht und dem Besucher auch erklärt werden. Und hier kommt ein kleines feines Tool zum Einsatz: Ghostery! Für mich ein wirklich guter Geist!

#124130374 | © Fixativ - Fotolia.com
#124130374 | © Fixativ - Fotolia.com

Hallo, ich bin Andreas Paersch. Als Marketingberater unterstütze ich Selbstständige auf dem Weg zu einer nachhaltig erfolgreicheren Selbstvermarktung. Profitieren Sie von meinen Tipps und Inspirationen für Ihre Marketingarbeit: regelmäßig durch meinen Newsletter (➦ Klicken Sie hier) oder den Video-Tutorials (➦ Besuchen Sie meinen Kanal auf Youtube). Kommen Sie doch auch in meine exklusive (➦ Facebook-Gruppe



Auf Ihrer Website ist Google Analytics aktiv. Kann nicht sein - das sollte ausgeschaltet sein! Hmm - aber Ghostery zeigt mir an, dass Sie es auf Ihrer Website noch aktiv haben. Ghostery - bitte was ist das denn?

Erst einmal ist Ghostery eine Erweiterung für den Browser - im Screenshot am Beispiel von Chrome gezeigt. So ist das Tool dann immer im Internet-Browser verfügbar - sichtbar mit einem kleinen blauen Geist als Icon.

 

Was kann der kleine Geist (Quelle Leistungsbeschreibung auf chrome.de) :

  • "Ghostery ist eine leistungsstarke Datenschutz-Erweiterung. Damit können Sie Werbung blockieren, Tracker stoppen und Websites…"
  • "Ghosterys eingebauter Werbeblocker entfernt Werbung von einer Webseite, damit Sie sich ungestört auf den gewünschten Inhalt konzentrieren können."
  • "Mit Ghostery können Sie Tracker auf besuchten Websites ansehen und blockieren, damit Sie kontrollieren können, wer Ihre Daten sammelt. Durch erweitertes Anti-Tracking werden Ihre Daten auch anonymisiert, um Ihre Privatsphäre noch besser zu schützen."
Screenshot
Screenshot

Was hilft mir Ghostery beim Datenschutz?

Die DSG VO Datenschutzgrundverordnung hat uns alle sensibilisiert, genau hinzuschauen, was denn auf unserer Seite mit personenbezogenen Daten passiert. Und da meldet sich Ghostery sofort, wenn er Tracker wie Google Analytics entdeckt hat.

 

Hier gilt es dann zu prüfen:

  • ist das jeweilige Tracking-Tool überhaupt DSGVO konform? Sprich, darf ich das Tool denn weiterhin einsetzen?
  • ist das Tool ausreichend in der Datenschutzerklärung beschrieben?
  • muss ich ggf. in den Cookies auf den Einsatz hinweisen? So braucht es für Google Analytics auf alle Fälle ein "Opt In"  in den Cookies. 

Also - einfach mal ausprobieren!

Screenshot: da hat Ghostery was entdeckt...
Screenshot: da hat Ghostery was entdeckt...

Kommentare: 0